Die vorwiegende finanzielle Altersvorsorge von 800.000 Apothekern, Ärzten, Architekten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, Zahnärzten, Ingenieuren, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten und Notaren sowie anderen Freiberuflern ist über rund 90 berufsständische Versorgungswerke geregelt.
Auch Versorgungswerke haben, ähnlich wie Versicherungsorganisationen, Verwaltungskosten, Kosten für Absicherungen, Kapitalhandelskosten usw. die zuerst von den in den letzten Jahren immer stärker sinkenden Kapitalerträgen gedeckt werden müssen. Erst die über die Kostenpositionen hinaus erzielten Erträge kommen den zu Versorgenden zugute.
Bei den Versorgungswerken geht man bereits seit spätestens 2014 davon aus, dass die späteren Auszahlungen sich teilweise um bis zu 50 % gegenüber den ehemalig hochgerechneten Zusagen reduzieren könnten. Gleichzeitig hat ein Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Zwangsmitglieder aufgrund fehlerhafter Anlageentscheidungen und absehbarer Leistungskürzungen ihre Beitragszahlung nicht einstellen dürfen. Eine Alternative zur Absenkung der Rentenbezüge ist eine in entsprechendem Umfang durchzuführende Erhöhung der Beitragssätze. Nach unserer Meinung macht es aber keinen Sinn in ein kränkelndes Versorgungswerk mit chronischen Ertragsproblemen noch höhere Beiträge einzuzahlen.
Die BaFin als Aufsichtsbehörde hat mehr als 31 Vorsorgeeinrichtungen unter besonderer Beobachtung. Es bleibt abzuwarten, welche Versorgungswerke die Niedrigzinsepoche gerade überstehen und wieviel in den nächsten Jahren in die Insolvenz schlittern.
Schon 2016 wurde bekannt, dass in der Rentenkasse der Katholischen Kirche mit 1,1 Millionen Versicherten eine Deckungslücke von 5,5 Milliarden Euro klafft. Bei der Deutschen-Steuerberater-Versicherung ( DSV ) fehlen 158 Millionen Euro Eigenkapital. In diesem Fall müssen 8.000 Versicherte mit Leistungskürzungen rechnen. Auch die Kölner Pensionskasse ( rund 30.000 Versicherte ) und die neue leben – Pensionskasse befinden sich in Schwierigkeiten.
Die am meisten genannte ist die Pensionskasse der CARITAS mit ihren rund 25.000 Versicherten. Hier hat die Finanzaufsicht untersagt neue Mitglieder aufzunehmen und den Berechtigten wurden die Ansprüche um 30 % gekürzt, was monatlich bis zu 300 €uro geringere Altersbezüge bedeutet.
In den letzten Jahren sind bereits einige weitere versicherungsrückgedeckte Pensionskassen ins Straucheln geraten. Auf eine Anfrage im Bundestag wurden folgende Pensionskassen namentlich genannt :
- Hannoversche Alterskasse VVaG,
- Hannoversche Pensionskasse VVaG,
- Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG,
- PENSIONSKASSE der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft – VVaG,
- Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG.
Ein Drittel der 137 Pensionskassen in Deutschland steht unter verschärfter Beobachtung der BaFin. „Ohne zusätzliches Kapital von außen werden einige Pensionskassen nicht mehr ihre vollen Leistungen erbringen können“, sagte Deutschlands oberster Versicherungsaufseher Frank Grund.
Des Weiteren befindet sich die Sparkassen-Pensionskasse in Schwierigkeiten. Hier fehlt ein dreistelliger Millionenbetrag in der Bilanz. Andere Pensionskassen, wie z.B. die Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft ( PKDW ) senkt die garantierten Zinsen.
Die größte deutsche Versicherung hat das Neugeschäft für die Presse-Pensionskasse zum 01.10.2020 eingestellt. Jetzt wurde auch die Entscheidung getroffen, dass die zweitgrößte deutsche Pensionskasse mit 815.000 Beitragszahlern ( Anlagevolumen von 13 Milliarden €uro ) ihr Neugeschäft komplett einstellt und die bestehenden Verträge nur noch abwickeln wird ( Run-off ). Diese Entscheidung spiegelt die schlechte Ertragslage der Pensionskassen allgemein. Mitglieder vieler Pensionskassen werden bei ihren Renten nur noch die Mindestbeträge erwarten können.
Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der Niedrigzinsepoche mit ihren stark reduzierten Erträgen durch Zinsanlagen noch wesentlich mehr Versorgungswerke und Pensionskassen in Schwierigkeiten kommen.
Eine Entscheidung des EUGH ( Europäischer Gerichtshof ) könnte sich zusätzlich tragisch für Mitglieder von Pensionskassen auswirken. Während bei einer Insolvenz des Arbeitgebers der Pensionssicherungsverein ( PSV ) für die Ansprüche der Beitragszahler eintritt und deren Renten zahlt, ist dies bei Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz einer regulierten Firmenpensionskasse nicht der Fall.
Einfach gesagt : Alle Angehörigen von freien Berufen müssen sich überlegen, wie sie die als unausweichlich anzusehende Minderversorgung durch die Versorgungswerke im Rentenalter durch eigene ertragsstarke Kapitalanlagekonzepte ergänzen. Ebenso sollten alle Arbeitnehmer, welche in eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen, sich nicht auf die ehemals hochgerechnete Leistung verlassen.
Uns ist allen der Spruch „ Auf einem Bein kann man schlecht stehen „ bekannt. Auch Freiberufler und Selbständige sollten sich bei der Altersvorsorge nicht nur auf ein Konzept verlassen. Auch hier gilt: Nur Streuung der finanziellen ( Alters- ) Rücklagen in verschiedene Anlageklassen mit kurz-, mittel- und langfristiger Planung bringt Sicherheit.