Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist bei Anmeldung eines Kraftfahrzeugs gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden die Anderen durch die Führung eines Fahrzeugs und die allgemeine Betriebsgefahr zugefügt werden.
Zusätzlich kann man für sein Fahrzeug Teil- oder Vollkaskoversicherungen abschließen.
Die Teilkaskoversicherung wird meist mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen und kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug durch Brand, Diebstahl und Unwetter auf. Außerdem werden je nach Vertrag auch Glasschäden reguliert.
Die Vollkaskoversicherung, ebenfalls meistens mit einem Selbstbehalt des Versicherungsnehmers vereinbart, zahlt für durch eigenes Verschulden entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug. Oftmals werden von den Versicherungsgesellschaften aufgrund des Alters und Zustands des Fahrzeugs bei Entschädigungszahlungen Abzüge “ Neu für Alt“ vorgenommen. Man kann davon ausgehen, dass bei Vollkaskoversicherungen ab einem Fahrzeugalter von ca. 5 Jahren nur selten der volle Schadensbetrag erstattet wird.
Das kann einem Geschädigten auch im Fall eines unverschuldeten Schadens bei Regulierung durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers passieren.
Sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Vollkaskoversicherung gibt es bei Inanspruchnahme eine teils starke Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse (SFR). Dadurch werden Folgeprämien auf Dauer erheblich teurer. Aus diesem Grund sollte man überlegen, ob man nicht geringe Schäden selbst reguliert oder von der Versicherung zurückkauft. Hierzu gibt es u.a. beim ADAC EDV-Programme welche ermitteln, ob eine Eigenregulierung bzw. ein Schadensrückkauf wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht. Unsere Berater helfen ihnen bei einer solchen Entscheidung auch gern weiter.
KFZ-Versicherungen sind ein Massengeschäft bei welchem die Gesellschaften ihr Risiko ( und ihren Ertrag ) sehr genau kalkulieren. So lehnen viele, sogar sehr bekannte Versicherungsgesellschaften aus rein wirtschaftlichen Überlegungen einen Antrag auf Abschluss einer Vollkasko-Versicherung für höherwertige Neufahrzeuge ab oder nehmen eine solche nur zu exorbitanten Prämien ( bis zu + 200 % gegenüber günstigen Verträgen = Abwehrkondition ) an. In solchen Fällen kann man davon ausgehen, dass das Risiko einen größeren Schaden durch Diebstahl, Unfall oder anderes entschädigen zu müssen höher als die Chance auf einen betriebswirtschaftlichen Gewinn eingeschätzt wird.
Auch in solch komplizierteren Fällen haben wir in der Regel einige Kontakte um günstige Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen zu vermitteln.
Beratung und Betreuung
Für den Abschluss von Versicherungen werden sowohl von herkömmlichen Versicherungsunternehmen wie auch von Direktversicherungen Provisionen an die Vermittler oder Empfehlungsgeber gezahlt. Dies ist unabhängig vom Vertriebskanal. Entgelte für die Vermittlung erhalten Versicherungsmakler, Versicherungsvermittler und auch alle Internetportale ( bekannt aus Funk und Fernsehen ). Wir empfehlen den Abschluss von KFZ-Versicherungen über Makler oder Versicherungsvermittler, da ihnen diese in der Regel die gleichen Tarifkonditionen wie im Internet anbieten können. Gleichzeitig haben sie aber eine individuellere und persönlichere Beratung über die angebotene Leistung und einen konkreten Ansprechpartner im Problemfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Beratung übernehmen die Makler oder Vermittler sogar die Haftung,
Wenn sie uns eine Mail mit einer Anfrage schreiben nennen wir ihnen gern einen unserer erfahrenen Partner in ihrer Nähe oder geben die Anfrage direkt an diesen weiter.