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Alle privaten Rentenversicherungen, auch Basisrenten-, Riester- und Rürup-Verträge, ähneln vom Konzept Kapitallebensversicherungen, allerdings unter Ausschluss des biometrischen Sterbefallrisikos.

Auch Rentenversicherungen haben aufgrund ihrer organisatorischen Struktur relativ hohe Kosten. Diese liegen durchschnittlich zwischen 20 % und 30 %. In Folge dessen gehen aus einem monatlichen Brutto-Beitrag von 100,00 €uro nur höchstens 80,00 €uro in die Kapitalrücklage.

Bei der durch Versicherungen üblichen geringen Verzinsung auf den niedrigeren Nettobetrag ( immer nur nach Kosten ) braucht man mehr als 20 Jahre um auf den gleichen Betrag für den Kapitalstock zu kommen wie brutto eingezahlt wurde.

Wenn eine Rentenversicherung zum Ende der Beitragszahlungsdauer dann keine Einmalauszahlung ermöglicht, sondern vertraglich nur eine monatliche Rentenzahlung vorgesehen ist, wird die als Altersvorsorge geplante Geldanlage für die Versicherten noch schlechter.

Vom Grundsatz stellen sie als Versicherungsnehmer den Versicherungen über 15 bis 30 oder mehr Jahre gegen eine geringe Verzinsung ihr Kapital zur Verfügung. Unter rein finanzmathematischer Betrachtung ist es bei der heutigen Verzinsung unmöglich, dass die Versicherten mit dieser Art der Altersvorsorge einen Gewinn erzielen.

Wenn man dann noch die Auswirkungen der Inflation auf den Geldwert für 3 bis 4 Jahrzehnte ( vom Abschluß der Versicherung bis zum Ablauf bzw. zur letzten Auszahlung ) in die Rechnung einbezieht, wird das Minus für die Versicherten nochmals erheblich grösser.

Wir finden es sehr fragwürdig, dass solch unrentable, die Versicherten benachteiligende Produkte unerfahrenen Versicherungsnehmern zum Vermögensaufbau angeboten werden. Eine einfache Gegenüberstellung von eingezahlten und zum Rentenbeginn bzw. über die Laufzeit der Rente ausgezahlten Beträgen würde schon den Abschluss vieler schlechter Verträge und damit Kapitalverlust vermeiden.

Ein weiteres Thema der Benachteiligung von Versicherten ist eine begrenzte Rentengarantiedauer von üblicherweise 10 Jahren. Sollte die versicherte Person innerhalb dieses Zeitraums versterben wird die Zahlung nach 10 Jahren eingestellt. In diesem Zeitraum ist aber erst ein sehr geringer Teil ( 120 Monate * monatliche Zahlung ) vom gesamten zur Verfügung stehenden Kapital wieder ausgezahlt worden.

Um den eingebrochenen Verkauf von rein kapitalbasierten Rentenversicherungen mit schlechter Rendite auszugleichen, werden von den Versicherungen jetzt fast nur noch Fondsgebundene Rentenversicherungen angeboten. Hiermit sind die Versicherten nicht bessergestellt. Im Herbst 2020 hat die neue Studie „Fondspolicen-Report 2020“ ein ernüchterndes Ergebnis gebracht. Nur 60 % der untersuchten Tarife erfüllen weitgehend die Kundenanforderungen. 40 %, also mehr als ein Drittel, der angebotenen Fondsgebundenen Rentenversicherungen entsprechen demnach nicht den Kundenwünschen – und sie werden trotzdem angeboten und verkauft.

Zusätzlich sollten sich alle Versicherten bewusst machen, dass im Gegensatz zu Investmentfonds, bei denen das eingezahlte Geld Sondervermögen darstellt und im Insolvenzfall ausgesondert wird, das in eine Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung eingezahlte Kapital mit Übergang in das Vermögen der Versicherungsgesellschaft kein separierfähiges Sondervermögen ist. Unseres Auffassung ist dies ein beachtenswerter Nachteil für die Versicherten, da das Kapital nicht mehr im eigenen Zugriff ist, sondern nur ein bedingter Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft besteht.

Wenn Versicherte aufmerksam werden und merken, dass sich die Werte ihrer Rentenversicherung jedes Jahr verringern, versuchen sie oftmals weitere Reduzierungen der Ablaufwerte durch eine Beitragsfreistellung zu vermeiden. Eine solche Maßnahme zeigt jedoch nicht die erhoffte Wirkung. Die Kosten des Vertrages laufen weiter und sind üblicherweise höher als die Erträge. Man spart zwar weitere Einzahlungen, der Wert der Einlage reduziert sich aber weiterhin.

Mit einer Veröffentlichung vom 08. Nov. 2022 bietet die Stiftung Warentest unter dem Titel

Sofortrente im Vergleich – Mit hohem Einsatz zur schnellen Rente

 den kostenpflichtigen Abruf eines Tests an.

 Den nachstehenden Textauszug finden sie auch auf der Internetseite :

https://www.test.de/Vergleich-Zusatzrente-Sofortrente-Auszahlplan-5250384-0/?m_i=5VZM7%2BvcAAlLvaf3nVIgXXmzo%2BQbmGni0YRpN8ltEaZnHmSygjlDL3VUSjhLveqqks3MgK1A3aVILqUzIcMEAjq4NQB9mTC55J&mc=rdnews.dl.2022-11-15-nachhaltige_altersvorsorge_sofortrente.5250384&wt_mc=owned.newsletter.rdnews.dl.2022-11-15-nachhaltige_altersvorsorge_sofortrente.5250384.

„ Rente gegen Einmalbeitrag “ : So viel Geld bekommt unsere Modellkundin

In unserem Modell investiert eine 65-jährige Kundin einen Einmalbeitrag von 100.000 Euro in eine Sofortrente. Mit diesem Geld – etwa aus einer Lebensversicherung oder einer Erbschaft – kann sie sich eine lebenslange Zusatzrente kaufen. Die Sofortrente bei einem Lebensversicherungsunternehmen deckt das „Langlebigkeitsrisiko“ ab. Damit ist gemeint: Die bei Vertragsschluss zugesagten Renten sind nicht gerade hoch, aber sie fließen ein Leben lang – egal wie alt der Rentner oder die Rentnerin wird. Das ist sicher und bequem.

Für 100.000 Euro bekommt unsere Modellkundin je nach Anbieter eine garantierte Mindestrente, die zwischen 284 Euro und 258 Euro liegt. Die Höhe des Einmalbeitrags ist frei wählbar. Investiert die Kundin mehr als 100.000 Euro, sind die Renten höher, investiert sie weniger, fallen sie niedriger aus. Das Alter für den Abschluss einer Sofortrente ist dabei nicht strikt an Rentenalter gekoppelt. Ein Kunde kann auch dann einen Vertrag abschließen, wenn er jünger ist als 65. In späteren Jahren sind Vertragsschlüsse ebenfalls möglich. „

Wir rechnen einfach nach :

100.000 €uro Einsatz

Eintrittsalter 65 Jahre – Endalter ( langlebig ) 100 Jahre – Rentendauer 35 Jahre = 420 Monate x 284 €uro = 119.280 €uro

Eintrittsalter 65 Jahre – Endalter ( langlebig ) 95 Jahre – Rentendauer 30 Jahre = 360 Monate x 284 €uro = 102.240 €uro

Auf Basis der vorstehenden Zahlungen über 35 bzw. 30 Jahre, also im Alter von 100 bzw. 95 Jahren, ergibt sich eine Rendite von 1,04 % bzw. 0,15 % pro Jahr. Sein eingezahltes Kapital hat man selbst mit dem besten Versicherungsangebot ( 284 €uro Monatsrente ) erst im Alter von 94,3 Jahren wieder zurück.

Bei den vorstehenden Berechnungen ist weder der inflationäre Kaufkraftverlust über mehr als 30 Jahre berücksichtigt und vor allem kein vorzeitiger Todesfall.

Üblicherweise gibt es bei solchen Verträgen eine „ Rentengarantiezeit „ von 10 Jahren, in guten Fällen von 15 Jahren, ansonsten enden derartige Sofortrenten mit dem Tod des Versicherten. Sollte der Todesfall bereits im Alter von guten 90 Jahren eintreten, musste die Versicherung von den vor 25 Jahren vereinnahmten und mit Ertrag angelegten 100.000 €uro vom Versicherungsnehmer nur 85.200 €uro ( 25 Jahren x 12 Monate x 284 €uro ) wieder auszahlen.

Jeder muss natürlich selbst beurteilen, ob er die „ Wette auf Langlebigkeit „ mit einer Versicherung eingehen möchte. Für den elektronischen Abruf der Ergebnisse des gesamten Versicherungstests verlangt die Stiftung Warentest eine Gebühr von 4,90 €uro – für die Bewerbung einer unseres Erachtens schlechten Finanzanlage !

Selbst wenn man dem Argument der Stiftung Warentest folgt, sich nicht selbst um sein Kapital kümmern zu müssen, ist es sehr einfach eine bessere Alternative zu finden. Man muss nur das Kapital auf ein beliebiges Bankkonto einzahlen und einen Dauerauftrag über einen beliebigen Betrag, in diesem Beispiel 284 €uro, von diesem Extrakonto auf das eigene Girokonto erteilen.

Wir raten zu Gesprächen mit versierten Finanzanlageberatern um mit soliden Renditen mit gut gestreuten, auf diese Weise vorwiegend sicheren Anlagen bei einem Betrag von 100.000 €uro ( selbstverständlich auch weniger oder mehr ) ebenfalls mindestens eine monatliche Auszahlung von 284 €uro zu erhalten und dann im Todesfall ( wer weiß wann ) das Restkapital und die Erträge sogar noch vererben zu können.

Weitere sehr aufschlussreiche Informationen und Berechnungen über staatliche und private Rentenversicherungen finden sie auch unter – Altersvorsorge – Rentenversicherungen.

Nach den uns bisher vorgelegten Unterlagen haben wir immer wieder festgestellt, dass private Rentenversicherungen, dazu gehören auch solche Formen wie Basisrenten-, Riester- und Rürup-Versicherungen, keine genügende Ertragsstärke für eine angemessene und vor allem ausreichende finanzielle Altersvorsorge bieten.

Alte Person mit Rollator und Geldmünzen

Herabsetzung von Leistungen und Zahlungsverbot

Fast kein Versicherter kennt bei Abschluss einer Versicherung seine vollständigen Rechte und Pflichte. Die Versicherungsvertreter „ vergessen „ diese Aufklärung.

Wenn ein Versicherungsunternehmen nicht mehr in der Lage ist seine Leistungen, gleichgültig für welche Art von Versicherung, zu erfüllen, darf die Aufsichtsbehörde nach § 314 VAG ( Versicherungsaufsichtsgesetz ) veranlassen, dass die Versicherung ihre Leistungen gegenüber den Versicherten herabsetzt oder sogar vollständig einstellt. Diese Maßnahmen entbinden die Versicherungsnehmer jedoch nicht ihre vertraglich vereinbarten monatlichen Zahlungen in voller Höhe weiter zu leisten.

Absenkungen von zugesagten Zahlungen, auch bereits laufender Rentenauszahlungen, hat es bereits in mehreren Fällen gegeben. So bereiten auch namhafte deutsche Gesellschaften derartige Anpassungen vor. Allein in diesen Fällen ist zu erwarten, dass rund 750.000 Verträge von der Maßnahme betroffen.

Einfach gesagt : Aufgrund einer gesetzlichen, weitgehend unbekannten Regelung können die Versicherungsgesellschaften unter anderem bei Veränderung der Kalkulationsgrundlage ( z. B. durch Niedrigzinsen ) die Auszahlungen an Versicherte vor und auch in einer schon laufenden Auszahlungsphase reduzieren oder sogar vollständig einstellen ( lesen sie den unter diesem LINK stehenden Presseartikel ).

Das kann jede Art von versicherungsbasierter Rentenversicherung mit monatlicher Auszahlung ( Basisrenten-, Riester-, Rürup-, Fondsrenten- und betriebliche Altersvorsorge-Versicherungen ) betreffen. Damit ist die von den Mitarbeitern von Versicherungen und von Versicherungsvertretern versprochene Sicherheit für ihre auf diese Weise angesparten Altersrücklagen und damit ihre langfristige Planung auf Basis solcher Produkte hinfällig.

Selbst wenn die späteren Zahlungen der Gesellschaften vorab reduziert werden sind die Versicherten trotzdem verpflichtet ihre vertraglich zugesagten monatlichen oder jährlichen Beiträge weiterhin in voller Höhe zu zahlen.

Haben Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung deren Effizienz unbefriedigend scheint?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir bemühen uns aus Ihrem Vertrag mehr herauszuholen.