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Wer eine Immobilie besitzt, ob als Ein- oder Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Industriegebäude, hat diese in der Regel schon allein aufgrund ihres Wertes versichert. Standardgebäudeversicherungen decken die Gefahren Feuer, Sturm und Leitungswasser ab.

Wenn ihre Immobilie noch finanziert ist, erwarten Kreditinstitute in der Regel verpflichtend eine Gebäudeversicherung.

Wegen der Änderung des Klimas und mittlerweile immer häufigerer extremer Witterungseinflüsse ist vielfach zu wesentlich umfangreicheren Elementarversicherungen zu raten. Hiermit kann man seine Immobilie gegen zusätzliche Gefahren wie Hagel, Erdsenkungen, Überschwemmungen, Schnee, Lawinen, Erdbeben etc. versichern. Moderne Versicherungspolicen bieten eine entsprechende Absicherung zu einem verhältnismäßig geringen Mehrpreis. Auf diese Weise erhalten sie einen wesentlich verbesserten Versicherungsschutz.

Wie auch aus der Sparte Fahrzeugversicherungen bekannt, gibt es auch für Immobilien Einstufungen in Risikoklassen bzw. -gebiete. So sind Objekte in Gebirgsregionen, an Flüssen oder an der Küste bei Versicherungen häufig mit Aufschlägen belastet und je nach Region nur mit höheren Prämien versicherbar. In Gebieten mit regelmäßigen z.B. Hochwasserschäden gibt es bei Versicherungsanfragen sogar häufig vollständige Ablehnungen oder exorbitante Prämien.

Da in den vergangenen Jahren, auch durch Wetterextreme, vermehrt größere Schäden entstanden sind und die Wiederherstellungskosten laufend steigen, erhöhen sich auch die Prämien für Gebäude- und damit gekoppelte Elementarversicherungen regelmäßig.

Durch neue Technologien, Baumethoden und Veränderungen in der Rechtsprechung gibt es für Versicherungsgesellschaften die Notwendigkeit ihre Bedingungen laufend anzupassen. Aus diesem Grund sollte man in einer Zeitspanne von 5 bis 8 Jahren kontrollieren, ob die alten Vertragsbedingungen der Gebäude- und Elementarversicherung noch den aktuellen Anforderungen entsprechen.

Als Versicherungsmakler sind die Partner unseres Unternehmens für solche Überprüfungen prädestiniert. Oftmals ist es sogar möglich, neuere und umfassendere Deckungszusagen zu erteilen und gleichzeitig noch Kosten zu sparen.

Tipp für Käufer einer Eigentumswohnung oder eines Hauses :

Wenn sie eine ETW oder ein Haus kaufen, dann geht, damit es keine Versicherungslücke gibt, mit dem Erwerb automatisch auch die Gebäudever-sicherung auf den neuen Eigentümer über. Den Wechsel des Besitzers sollten sowohl der bisherige wie auch der neue Eigentümer der Versicherung melden. Dem neuen Eigentümer steht dann innerhalb eines Monats ( gilt ab dem Zeitpunkt der Eintragung des geänderten Eigentümers im Grundbuch ) ein Sonderkündigungsrecht zu. Innerhalb dieser Frist kann der / die neue Eigentümer/in eine andere, einem veränderten Bauzustand angemessene, kostengünstigere oder umfangreichere Gebäudeversicherung abschliessen. Die alte Versicherung sollten sie, damit ein Übergang ohne zeitliche Lücke erfolgt, aber erst kündigen, wenn ihnen die Zusage der neuen Versicherung vorliegt. Wenn sie von ihrem Recht auf Sonderkündigung keinen Gebrauch machen läuft die bisherige Gebäudeversicherung unverändert weiter.

Unsere Kooperationspartner vergleichen in ihrem Interesse die bisherige Versicherung mit derzeit angebotenen aktuellen Konzepten und erklären ihnen Unterschiede sowie Vor- und Nachteile. Unsere Partner sind sehr bemüht ihnen die nach Preis und Leistung besten Angebote zu unterbreiten.

Kontaktieren sie uns um eine Unterversicherung und / oder einen nicht versicherten Schaden zu vermeiden und ihr Immobilienvermögen mit günstigen Konditionen und aktuellen Vertragsbedingungen abzusichern.