Bei Rentenversicherungen muss man zwischen der gesetzlichen und privaten Variante unterscheiden.
Das staatliche Rentensystem
Für jeden sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer gibt es vom Arbeitgeber obligatorisch monatliche Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse. Von der Ansammlung dieser Beiträge ( in Punkten ) wird nach Erreichen des Rentenalters eine monatliche Rente gezahlt. Beamte erhalten, ohne eigene Einzahlungen geleistet zu haben, eine Pension. Diese ist in Relation üblicherweise wesentlich höher als eine Leistung aus der Rentenkasse für Arbeiter und Angestellte.
Des weiteren sollte man wissen, dass das deutsche Rentensystem trotz der hohen monatlichen Zuflüsse durch Versicherte und Arbeitgeber und eines zusätzlichen Bundeszuschusses von fast unglaublichen 109 Milliarden €uro im Jahr 2022 keine nennenswerten Rücklagen hat. Es ist sogar zu erwarten, dass in Zukunft die Hälfte des gesamten Bundeshaushalts zur Unterstützung der Rentenkasse benötigt wird. Die monatlich eingezahlten Gelder werden unmittelbar an die Rentenberechtigten ausgezahlt. Nach offiziell bekannten Angaben reichen die Rücklagen nur für einen Zeitraum von rund 10 Tagen.
Ende Mai 2024 wurde auf Initiative von Bundesarbeitsminister Heil vom Bundestag das Rentenpaket II beschlossen. Dies soll eine dauerhafte Sicherung des Niveaus der Gesetzlichen Renten bezwecken. Die langfristige Bezahlbarkeit der hiermit beschlossenen Ausgaben wird von Wirtschaftsexperten stark angezweifelt. Ökonomen zerlegen das Rentenpaket sogar : „Alles, was man falsch machen kann, ist falsch“. Lesen sie dazu mit folgendem Link auch den Presseartikel bei Focus online.
Weitere Informationen zum umlagefinanzierten deutschen Rentensystem finden sie unter den nachstehenden Links zu Wikipedia und zum BMAS :
https://de.wikipedia.org/wiki/Umlageverfahren
Lassen sie sich nicht in die Irre führen!
In einem Presseartikel vom 06.08.2020 wird auf Focus online mit Unterstützung der Stiftung Warentest eine Aufbesserung der staatlichen Rente durch Extra-Zahlungen empfohlen.
Nach diesem Beispiel soll eine 55-jährige Frau laut einem „Finanz-Experten“ eine Extra-Zahlung von 44.916 €uro in die staatliche Rentenkasse leisten. Dadurch spart sie 13.719 €uro Steuern und hat nur noch eine Netto-Einzahlung von 31.197 €uro. Durch diese Sonderzahlung erhöht sich ihre Rente ab der Regelaltersgrenze ( 67 Jahre ) um 204 €uro VOR Steuern und Sozialabgaben ! Bei Rentenzahlungen werden für Steuern und Sozialabgaben monatlich anteilig 11 %, in diesem Fall 22,44 €uro in Abzug gebracht. Somit kommen aus dieser Sonderleistung ab Beginn der Regelaltersrente monatlich netto 181,56 €uro zur Auszahlung.
Einfach nachgerechnet:
Vom 55. bis zum 67. Lebensjahr OHNE Verzinsung, danach
31.197 € ( Netto-Betrag ) : 181,56 € = 171,83 Monate : 12 = 14,32 Jahre
Das netto eingezahlte Kapital hat die Arbeitnehmerin OHNE Zinsen nach 26,3 Jahren ( ab 55. Lebensjahr ), also im Alter von 81,3 Jahren wieder zurück.
Anders gerechnet:
Das Kapital von 44.916 €uro könnte alternativ ab dem 55. bis zum 67. Lebensjahr mit einer sehr konservativen Kapitalanlage zu einer Rendite von beispielsweise nur 3 % angelegt werden. Dann steht zu Rentenbeginn ein Kapitalstock von 64.350 €uro abzüglich Steuern, in unserem Beispiel 4.858 €uro bei einem Steuersatz von 25 % ohne Anrechnung von Freibeträgen, also 59.492 €uro zur FREIEN Verfügung.
Entnimmt man bei weiterer Verzinsung / Rendite von 3 % nur wie oben ermittelt 181,56 €uro im Monat reicht das Kapital für 685 Monate = 57,08 Jahre. Würde man die eigene Verrentung für 25 Jahre ( Endalter 92 Jahre ) rechnen, könnte man sich aus dem Kapitalstock monatlich 282 €uro selbst auszahlen – eine definitiv bessere Lösung, besonders durch die freie Verfügbarkeit und vor allem einhundertprozentige Vererbbarkeit bei vorzeitigem Ableben.
Gegenüber dem „ einfach nachgerechneten Modell „ also ein Verbesserung um mehr als 10 Jahre und 100 €uro ( = + 55 % ) mehr im Monat.
Wer in der Lage ist, seine finanzielle Unabhängigkeit im Alter selbst oder zusammen mit versierten Finanzberatern zu planen und zu verantworten, sollte sich ernsthaft überlegen, ob er dies nicht besser in die eigenen Hände nimmt oder doch ohne Einflussmöglichkeit und Kontrolle unbekannten Fremden ( dem Staat ) überlassen will.
Private Rentenversicherungen
Viele Menschen schließen zur Ergänzung ihres Einkommens im Alter Private Rentenversicherungen ab. Dies wird von Verbraucherorganisationen und in der Presse sogar vielfach empfohlen. Für uns steht fest: Wenn die Versicherungsvermittler nur eine mathematisch gerechnete Aufwands- / Ertragsrechnung und rein objektiv die Fakten zu derartigen Versicherungen offenlegten, ist davon auszugehen, dass die Versicherungsnehmer Verträge mit derart geringen Erträgen ( oftmals unterhalb der Inflationsquote ) nicht abschließen würden.
Wegen des in der Regel nachweisbar schlechten Kapitalertrags sind Private Rentenversicherungen für uns nicht empfehlenswert.
Begründung : Rentenversicherungen sind ähnlich wie Lebensversicherungen, jedoch unter Ausschluß des Todesfallrisikos konzipiert. Ebenso wie Kapitallebensversicherungen haben auch Rentenversicherungen eine relativ hohe Kostenquote. Wenn nun bei einer durchaus üblichen Kostenquote von 20 % ( meistens ist diese Quote sogar höher ) nur vier Fünftel des monatlichen oder jährlichen Beitrags in die Kapitalrücklage geht, spart der Versicherte bei einer Monatsprämie von z. B. 100,00 €uro tatsächlich nur 80,00 €uro im Kapitalstock an. Diese 80,00 €uro werden schon seit einigen Jahren mit weniger als 2 Prozent pro Jahr verzinst.
Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
Monatsbeitrag 100,00 Euro (brutto) über 20 Jahre = 24.000,00 Euro
Tatsächliche Kapitalbildung bei monatlich 80,00 Euro (netto) mit einer Verzinsung von 2 % p.a. über 240 Monate = 23.583,75 Euro.
Wenn eine solche private Rentenversicherung also eine Kostenquote von 20 % ( oftmals noch mehr ) hat, sind dies einschliesslich Verzinsung über die Laufzeit zusammengerechnet Kosten von 5.895,93 €uro, welche bei der für Versicherungen bekannten geringen Rentabilität nicht erwirtschaftet werden können. Bei dieser einfachen, beispielhaften Rechnung wurde ausserdem der Aspekt des in der ganzen Zeit durch Inflation bewirkten Kaufkraftverlustes vollkommen ausser Acht gelassen.
Rentabilität sieht anders aus.
Rechnen sie auf dem vorstehenden Rechenweg doch einmal ihren eigenen Vertrag nach. Wir helfen ihnen auch gern bei einer objektiven ( rein mathematischen ) Bewertung ihrer Versorgungsverträge.
https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php
Verschärfend kommen die Auszahlungsbedingungen hinzu : Heutzutage zahlen Rentenversicherungen eine monatliche Rente von ( im guten Fall ) bis zu 35,00 Euro pro 10.000,00 Euro Kapitalrücklage. Bezogen auf die vorstehenden Zahlen bedeutet dies eine Monatsrente von 82,54 Euro. Um nur das gebildete Kapital ( ohne Rendite ) wieder ausgezahlt zu bekommen dauert es 285,7 Monate = 23,8 Jahre. Der Versicherte, der mit 67 Jahren in Rente geht und ab dann die zusätzliche Monatsrente aus seiner Rentenversicherung in Anspruch nimmt, muss also 90,8 Jahre alt werden um ( ohne Zinsen ) nur das von seinen Einzahlungen gebildete Kapital ausgezahlt zu bekommen.
Bezieht man zur Vollständigkeit den sich jährlich verringernden Geldwert durch den Einfluss der Inflation über 20, 30 oder sogar 40 Jahre in die Rechnung mit ein wird das Ergebnis noch wesentlich schlechter.
Es gibt garantiert bessere Möglichkeiten um Kapitalrücklagen und Vermögen fürs Alter zu bilden.
Herabsetzung von Leistungen und Zahlungsverbot
Fast kein Versicherungsnehmer kennt bei Abschluss einer Versicherung seine vollständigen Rechte und Pflichte. Die Versicherungsvermittler „vergessen„ diese Aufklärung.
Wenn ein Versicherungsunternehmen z. B. durch die Niedrigzinsphase allein voraussichtlich nicht mehr in der Lage ist seine Leistungen, gleichgültig für welche Art von Versicherung, zu erfüllen, darf die Aufsichtsbehörde nach § 314 VAG ( Versicherungsaufsichtsgesetz ) veranlassen, dass die Versicherung ihre Leistungen gegenüber den Versicherten herabsetzt oder sogar vollständig einstellt. Diese Maßnahmen entbinden die Versicherungsnehmer jedoch nicht ihre vereinbarten Zahlungen in voller Höhe weiter zu leisten.
Absenkungen von zugesagten Zahlungen, auch bereits laufender Rentenauszahlungen, hat es in einigen Fällen bereits durch mehrere Versicherungsgesellschaften gegeben. Auch der deutsche Marktführer hat dies angekündigt. Allein in diesem Fall sind rund 750.000 Verträge von dieser Maßnahme betroffen.
Einfach gesagt : Aufgrund einer gesetzlichen, weitgehend unbekannten Regelung können Versicherungsgesellschaften unter anderem bei Veränderung der Wirtschafts- und Ertragslage die Auszahlungen an Versicherte vor und auch in einer schon laufenden Auszahlungsphase reduzieren oder sogar vollständig einstellen ( lesen sie den unter diesem LINK abrufbaren Presseartikel ).
Das kann jede Art von versicherungsbasierter Rentenversicherung mit monatlicher Auszahlung ( Basisrenten-, Riester-, Rürup-, Fondsrenten- und betriebliche Altersvorsorge-Versicherungen ) betreffen. Damit ist die von den Mitarbeitern von Versicherungen und von Versicherungsvertretern versprochene Sicherheit für ihre auf diese Weise angesparten Altersrücklagen und damit ihre langfristige Planung auf Basis solcher Produkte hinfällig.
Selbst wenn die späteren Zahlungen der Gesellschaften vorab reduziert werden sind die Versicherten trotzdem verpflichtet ihre vertraglich vereinbarten monatlichen oder jährlichen Beiträge weiterhin in voller Höhe zu zahlen.
Haben Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung deren Effizienz unbefriedigend scheint?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir bemühen uns aus Ihrem Vertrag mehr herauszuholen.