Versicherungsgesellschaften sind vor allem Wirtschaftsunternehmen und wollen ( müssen* ) mit Gewinn arbeiten.
Von Versicherungen werden üblicherweise nur belegbar entstandene Schäden ersetzt, daher wäre nach unserem Sprachgebrauch der Begriff Absicherung besser als Versicherung. Im Schadensfall gibt es also mit Kranken-, Unfall- oder Sachversicherungen keine Vermögensmehrung, sondern ausschliesslich einen ( teilweisen, nach Zeitwert bemessenen ) Ersatz für einen erlittenen Vermögensschaden.
Bei den allgemein bekannten Lebens- und Rentenversicherungen soll sich das von den Versicherten eingezahlte Geld allerdings vermehren. Dies hat sich in den letzten 20 Jahren allerdings als immer unwahrscheinlicher herausgestellt. Mehr Informationen hierzu finden sie unter den Rubriken Altersvorsorge und Versicherungen > Lebens- und Rentenversicherungen. Zu diesen Arten ist auch wichtig zu wissen, dass Versicherungsunternehmen ihren Versicherten bei Lebens- und Rentenversicherungen die Überschüsse, sogar bereits laufende Rentenauszahlungen und Endauszahlungen kürzen dürfen, die Aktionäre von börsennotierten Gesellschaften gleichzeitig aber laufend höhere Dividenden erhielten.
Alle Versicherungsprodukte in allen Sparten werden von gutbezahlten Aktuaren ( spezialisierte Versicherungsmathematiker ) so kalkuliert, dass das wirtschaftliche Risiko für die Gesellschaft möglichst gering ist und sich ein mehr oder minder hoher Risikoüberschuss ( = zusätzlicher Gewinnanteil ) ergibt.
Ein einfacher, aber sehr zutreffender Vergleich ist es, wenn man eine Versicherung mit einem Casino vergleicht. Auch hier sind die Chancen auf eventuelle Gewinne ( bei Versicherungen das Verhältnis von Prämieneinnahmen zu Ausgaben für Schadensfälle ) so kalkuliert, dass am Ende immer die Bank ( Versicherung ) gewinnt.
Bei besonderen Risiken, wie beispielsweise Gebäudeversicherungen für Häuser in Hochwassergebieten, werden von den Versicherern entweder exorbitante Prämien verlangt oder das Objekt wird aufgrund des besonders hohen Risikos ( = absehbarer Verlust für die Versicherung ) als nicht versicherbar deklariert.
Ähnlich ist auch die Situation bei KFZ-Versicherungen ( siehe auch unter KFZ ). So lehnen viele, sogar sehr bekannte Versicherungsgesellschaften, den Abschluss einer Vollkasko-Versicherung für höherwertige und/oder stark motorisierte Fahrzeuge ab. Auch in diesen Fällen kann man davon ausgehen, dass das Risiko einen größeren Schaden durch Diebstahl oder einen anderen Vorfall entschädigen zu müssen höher als die Chance auf einen betriebswirtschaftlichen Gewinn eingeschätzt wird.
* Alle Tarife für Versicherungen müssen von der Versicherungsaufsicht genehmigt werden. Die Versicherungsaufsicht ist verpflichtet, nachzuprüfen, ob die Kalkulation so sicher zu Gunsten der Gesellschaft ist, dass durch den Eintritt auch einer unerwartet hohen Anzahl von Schadensfällen nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft gefährdet würde. Auf gut deutsch : Kalkulationen mit einem hohen Sicherheitsfaktor und damit immer einem Ertragsüberschuss für die Gesellschaft.