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Kapitallebensversicherungen waren einmal das Lieblingsanlageprodukt der deutschen Privatan­leger. Einfach, weil man sich um nichts kümmern musste, angeblich ertragreich, weil man mehr ausgezahlt bekam als man einzahlte und durch den oft persönlich gut bekannten (vertrauens­würdigen) Versicherungsvermittler hoch gepriesen (wegen seiner Provision).

Dabei erhielten Versicherte immer nur einen geringen Bruchteil der tatsächlichen Anlagerendite gutgeschrieben und die hohen Kosten für Vertrieb, Verwaltung, Abschläge wegen unterjähriger Zahlweise, Sicherungsmaßnahmen, Risikoanteil, Betreuungskosten etc. wurden verschwiegen.

Kapitallebensversicherungen haben üblicherweise eine Kostenquote zwischen 20 % und 45 %. Der Mittelwert liegt bei über 30 %. Das bedeutet, dass von einem Monatsbeitrag von 100,00 €uro durchschnittlich weniger als 70,00 €uro in den Kapitalaufbau fließen. Dabei ist den meisten Versicherten nicht bekannt, dass sie nur auf diese 70,00 €uro die zugesagte Verzinsung erhalten. Der hier angenommene Betrag von 70,00 €uro steht allerdings auch nicht fest, da die Gesellschaften ihre Kosten jedes Jahr variabel verändern können.

Bei Dutzenden uns vorgelegten Lebensversicherungsverträgen haben wir nur in weniger als 10 Einzelfällen reale Renditen von mehr als 2 % pro Jahr nachrechnen können. Selbst dieser Wert ent­spricht kaum mehr als der durchschnittlichen lnflation. Sie haben also keinen realen Wertzuwachs.

Da die “ Garantieverzinsung „, korrekterweise müsste hierfür der Ausdruck Höchstrechnungszins benutzt werden, im Zuge der Absenkung der Kapitalmarktzinsen von ehemals 4,0 % immer weiter auf zwischenzeitlich 0,9 %, aktuell sogar nur noch 0,25 % gesunken ist, erhalten sie nur noch diese Rendite auf den Sparanteil ( Beitrag abzüglich Kosten ). Damit sind in keinem Fall die anfallenden Kosten des Versicherungsprodukts zu decken und die Versicherten erzielen einen garantierten Verlust.

Einfach gesagt : Sie zahlen über eine sehr lange Zeit in ihre Kapitallebensversicherung ein und erzielen nach Inflation keinen Gewinn, sondern erhalten bei enem leistungsstarken Versicherer nur ein bißchen mehr als den insgesamt eingezahlten Betrag zurück.

Weil Verträge für konventionelle Kapitallebensversicherungen unattraktiv geworden sind, ver­treiben die Versicherungsgesellschaften jetzt Fondsgebundene Lebensversicherungen. Hierbei sind keine Garantien zu erfüllen, die Kosten sind weiter hoch und die Versicherten können absolut nicht nachvollziehen, welcher Anteil der Rendite bzw. Wertsteigerung eines (Versicherungs-)Fonds ihnen ( nach Abrechnung interner Kosten ) tatsächlich gutgeschrieben wird.

Symbolbild Vertragsrechner

Herabsetzung von Leistungen und Zahlungsverbot

Fast kein Versicherungsnehmer kennt bei Abschluss einer Versicherung seine vollständigen Rechte und Pflichte. Die Versicherungsvertreter „vergessen„ diese Aufklärung.

Wenn ein Versicherungsunternehmen nicht mehr in der Lage ist seine Leistungen, gleichgültig für welche Art von Versicherung, zu erfüllen, darf die Aufsichtsbehörde nach § 314 VAG ( Versicherungsaufsichtsgesetz ) veranlassen, dass die Versicherung ihre Leistungen gegenüber den Versicherten herabsetzt oder sogar vollständig einstellt. Diese Maßnahmen entbinden die Versicherungsnehmer jedoch nicht ihre vereinbarten Zahlungen in voller Höhe weiter zu leisten.

Absenkungen von zugesagten Zahlungen, auch bereits laufender Rentenauszahlungen, hat es bereits in mehreren Fällen gegeben.

Einfach gesagt : Auf der Grundlage einer der Allgemeinheit unbekannten gesetzlichen Regelung können Auszahlungen an Versicherte reduziert oder sogar vollständig eingestellt werden. Die Versicherten müssen ihre monatlichen oder jährlichen Beiträge aber trotzdem in voller Höhe weiter zahlen.

Von den sich laufend weiter verschlechternden Werten ihrer Lebens- oder Rentenversicherung haben die meisten Versicherungsnehmer bereits erfahren. Viele haben aufgrund dessen auch ihre Verträge gekündigt. Dabei rechnen die Versicherungen nicht immer korrekt ab. In der Regel gibt es bei vorzeitigen Kündigungen überhaupt keine Abrechnung, sondern nur die Mitteilung, dass ein Betrag von XXX €uro zur Auszahlung kommt.

Bei vielen bereits gekündigten Policen stehen den Versicherten zusätzliche Beträge zu. Dies können jedoch nur auf solche Fälle spezialisierte Unternehmen und Juristen prüfen. Schauen sie sich das Video an und schreiben uns unter Kontakt eine kurze Mail. Wir versuchen zusammen mit Spezialisten eine Zusatzerstattung für sie zu erreichen.

Wenn sich die Zinssituation nicht ändert, funktioniert die Beitragsgarantie nicht mehr. Schon jetzt sind 100-prozentige Beitragsgarantien nur noch umsetzbar für Verträge mit sehr langen Laufzeiten, etwa von 30 Jahren oder mehr. Aber gerade bei solch langlaufenden Verträgen sind Garantien ohnehin überflüssig.

Guntram Overbeck 23.10.2020Leiter Produktmanagement Leben bei Helvetia

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